Gem. § 3 , Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung- GbV)muss bei Gefahrguttransporten ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden
( 1.8.3.4 ADR/RID/ADN)
Wir stellen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher und unterstützen Sie bei nachfolgenden Aufgaben:
- Identifizierung von Gefahrgütern.
- Anschaffung von Umschließungen und Beförderungsmitteln für Gefahrgüter.
- Schulung Ihrer Mitarbeiter.
- Untersuchung von Unfällen und Beratung von Prävention.
- Auswahl von Lieferanten oder Subunternehmern.
- Überprüfung der Betriebsabläufe besonders von Schnittstellen zwischen Abteilungen.
- Bericht an die Geschäftsleitung.
Wir sind Mitglied im Gefahrgutverein Deutschland ( GGVD ) www.GGVD.de