Gefahrgut

 

Gefahrgut-Schild am LKWGem. § 3 , Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen und Betrieben (Gefahrgutbeauftragtenverordnung- GbV)muss bei Gefahrguttransporten ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden

( 1.8.3.4 ADR/RID/ADN)

Wir stellen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher und unterstützen Sie bei nachfolgenden Aufgaben:

  • Identifizierung von Gefahrgütern.
  • Anschaffung von Umschließungen und Beförderungsmitteln für Gefahrgüter.
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter.
  • Untersuchung von Unfällen und Beratung von Prävention.
  • Auswahl von Lieferanten oder Subunternehmern.
  • Überprüfung der Betriebsabläufe besonders von Schnittstellen zwischen Abteilungen.
  • Bericht an die Geschäftsleitung.

Wir sind Mitglied im Gefahrgutverein Deutschland ( GGVD ) www.GGVD.de