Gem. § 3 Abs. 1 ArbSchG ff. hat jedes/r Unternehmen/Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutz Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Der betriebliche Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Geschäftsführung bzw. Verwaltungsleitung in allen Fragen des Brandschutzes. Auch nach einer Bestellung bleibt die Geschäftsführung / Verwaltungsleitung verantwortlich für den Brandschutz.
Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Wir stellen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher und unterstützen Sie mit unseren ausgebildeten Brandschutzbeauftragten bei diesen Maßnahmen.
Wir sind Mitglied im „Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland“ (vbbd ) www.vbbd.de